Studien über die Wirksamkeit der Bauproduktenverordnung
Studien über die Wirksamkeit der Bauproduktenverordnung und über die Arbeit der EOTA
Ende Oktober wurden von den Kommissionsdiensten zwei weitere Studien veröffentlicht. Sie befassen sich mit der Bewertung der Wirksamkeit der Bauproduktenverordnung sowie mit den Ergebnissen der Arbeit von EOTA.
Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Bauproduktenverordnung werden Fortschritte im Binnenmarkt konstatiert, aber Mängel im Hinblick auf die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden und vor allem von CEN/CENELEC festgestellt. Außerdem wird eine fortdauernde Nutzung nationaler Kennzeichnungen und Zertifizierungen bedauert. Die Vorschriften zu vereinfachten Verfahren (Art. 36 bis 38 der Verordnung) seien nur unzureichend genutzt worden. Schließlich wird bestätigt, dass die Überlappung der Bauproduktenverordnung mit anderen europäischen Rechtsvorschriften wie der Ökodesignrichtlinie oder der Rechtsvorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung zu Rechtsunsicherheit führt. Gleiches gilt für die Normungsverordnung, die harmonisierten Normen grundsätzlich einen freiwilligen Charakter zuweist, während diese Normen nach der Bauproduktenverordnung verbindlich sind.
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