Neue Bauproduktenverordnung
Die Verhandlungen im sogenannten Trilog, also zwischen dem Rat (den Mitgliedstaaten) und dem Europäischen Parlament unter Beteiligung der Europäischen Kommission, sind abgeschlossen.
Das Ergebnis des Trilog-Verfahrens ist ein Dokument, in dem etliche Artikel gestrichen wurden, während andere dazugekommen oder auch verschoben worden sind. Daraus folgt auch, dass etliche Verweise falsch sind. Darüber hinaus enthält das Dokument Fehler, die während der Verhandlungen über dieses sehr komplexe Dokument vermutlich übersehen worden sind. Als Beispiel: In Bezug auf die Notifizierung von Stellen wird als Grundlage nur auf harmonisierte Spezifikationen verwiesen, nicht jedoch auf EADs, die ja nicht mehr als harmonisierte Spezifikationen definiert sind. Solche Fehler können noch kommentiert werden, was im vorliegenden Fall auch geschehen ist. Weiteres dazu noch später.
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