Neue Bauproduktenverordnung

Die Verhandlungen im sogenannten Trilog, also zwischen dem Rat (also den Mitgliedstaaten) und dem Europäischen Parlament unter Beteiligung der Europäischen Kommission, sind weit fortgeschritten und es wird allgemein davon ausgegangen, dass sie bald erfolgreich abgeschlossen werden können.
Die Verordnung könnte dann noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 in Kraft treten.
Es wird wohl verschiedene Übergangsfristen geben. Zum einen sollen wahrscheinlich in Bezug auf die harmonisierten Normen die aktuelle und dann alte Verordnung und die neue Verordnung nebeneinander gelten. D.h., sobald für eine Produktfamilie die Normung auf den Stand nach der neuen Verordnung gebracht worden ist, werden für diese Familie die neuen Regeln gelten, während andere Produktfamilien dann noch unter der alten Verordnung in Verkehr gebracht werden sollen. Die Übertragung der harmonisierten Normen in den neuen Rahmen wurde bereits vor Jahren unter dem Stichwort „Technical Acquis“ angestoßen. Trotzdem wird es Zeit brauchen, bis dieser Vorgang für alle Produktfamilien abgeschlossen werden kann.
 

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