Grundanforderung Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“
Die Kommissionsdienste haben bei verschiedenen Gelegenheiten die Bedeutung der Nachhaltigkeit betont, nicht nur, aber insbesondere auch im Bauwesen. Dieses politische Ziel wurde auch von für den Baubereich verantwortlichen Vertretern der Kommissionsdienste hervorgehoben.
Daher ist es bedauerlich, dass ein Fortschritt aus formalen Gründen in absehbarer Zeit nicht erreichbar zu sein scheint (siehe die Aktuellen Informationen von Oktober 2021). Allerdings haben EOTA und die Kommissionsdienste zu diesem Thema weitergehende Beratungen vereinbart. Die in den letzten Aktuellen Informationen beschriebene formale Hürde wird allerdings nicht schnell zu überwinden sein.
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