Europäische Bewertungsdokumente

Grundanforderung Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“

Die Europäische Organisation für technische Bewertung (European Organisation for Technical Assessment – EOTA) hat - unter maßgeblicher Mitwirkung von Experten des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt - im Rahmen der Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments (European Assessment Document – EAD) Bewertungsverfahren für die Ermittlung von Produktleistungen vorgelegt, die der Grundanforderung Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ (Basic Works Requirement 7 – BWR7) zuzuordnen sind. Es war vorgesehen, diesen Teil des EAD als (natürlich an andere Produkte/Verwendungszwecke anzupassende) Vorlage auch für andere EADs zu verwenden. Damit wäre man in der praktischen Umsetzung der Bauproduktenverordnung in dieser Hinsicht ein großes Stück weitergekommen. Dieses Projekt ist jedoch vorerst gescheitert.


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