Europäische Bewertungsdokumente
In den letzten Bekanntmachungen wurde darüber berichtet, dass die Kommissionsdienste im November letzten Jahres 19 weitere Europäische Bewertungsdokumente (European Assessment Documents –EADs) als formal in jeder Hinsicht korrekt qualifiziert und für die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union freigegeben haben. Diese Bekanntmachung erfolgte nunmehr am 03.07.2020. Es dauert also offensichtlich fast solange, das bürokratische Verfahren bei den Kommissionsdiensten nach bereits vollzogener formaler Begutachtung abzuwickeln, wie überhaupt ein EAD zu erarbeiten. EOTA stehen dafür 9 Monate zur Verfügung, was für die Erarbeitung harmonisierter Verfahren für nicht selten komplexe Produkte durchaus ambitioniert sein kann. Diese Frist wird von EOTA bisher im Allgemeinen eingehalten bzw. unterschritten. Maßgeblich zu Verzögerungen tragen aber immer wieder geänderte Vorgaben der Kommissionsdienste hinsichtlich des Konzepts der EADs wie auch der Wortwahl oder semantischer Feinheiten bei. Nicht selten liegt ein EAD bei den Kommissionsdiensten für Monate zur Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union und wird dann zurückgewiesen mit Verweis auf formale Mängel, die bei Übersendung an die Kommissionsdienste noch nicht gegeben waren, weil die Randbedingungen zu dieser Zeit noch anders definiert waren.
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