Entwurf der Bauproduktenverordnung
Am 30. März haben die Kommissionsdienste, wie bereits an dieser Stelle berichtet, ihren Entwurf für eine neue Bauproduktenverordnung vorgelegt. Zur Erläuterung des Verfahrens und der Bedeutung dieses Entwurfs: Das Initiativrecht für die Einbringung solcher Vorschläge für Richtlinien oder Verordnungen liegt bei den Kommissiondiensten; sie haben aber nach Vorlage eines solchen Vorschlags keine Möglichkeit mehr, ihn selbst noch zu ändern. Änderungen beruhen nun ggf. auf Stellungnahmen vom Europäischen Parlament und/oder vom Europäischen Rat. Diese Rechtslage ist insofern bedauerlich, als den Kommissionsdiensten selbst bewusst zu sein scheint, dass der Entwurf wohl noch nicht in allen Details ausgereift ist. Die Vorlage Ende März erfolgte vermutlich aufgrund der vorherigen Festlegung, dass der Entwurf im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden würde, und nach internem Druck, diese eigene Vorgabe einzuhalten.
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