Aufhebung der Bauregellisten
Aufhebung der Bauregellisten
Durch die Änderung der Musterbauordnung vom Mai 2016 wurde als neues zentrales Instrument die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt. Sie löste die Bauregellisten A und B und die Liste C sowie die Liste der Technischen Baubestimmungen ab. Grundlage für diese Änderung war das Verfahren Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (C-100/13).
Sie möchten diesen Artikel weiterlesen, dann melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an. Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann können Sie sich hier registrieren.